NISV

Fotocredit: Adobe Stock

NiSV Fachkundekurse

Die NiSV (Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) sieht vor , dass nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch Personen einsetzen dürfen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.
 
Die Fachkunde soll dazu befähigen, nichtionisierende Strahlung sicher am Menschen anwenden zu können.
Darunter wird insbesondere die fachgerechte Bedienung der verwendeten Anlagen sowie die Vermeidung der mit den Anwendungen verbundenen Risiken verstanden.


Weitere Informationen


Lerninhalte

Die Lerninhalte zum Erwerb der Fachkunde und zur Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung) sind in Module unterteilt. Der jeweils erforderliche Schulungsumfang ist in Lerneinheiten (LE; 1 LE = 45 Minuten) angegeben.
 

Fachkunde-Modul Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde

Lerninhalte Mindestanzahl LE 80
  1. Anwendungsbereich: nicht-medizinische Anwendungen
  2. Anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde 
  3. Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus) 
  4. Hauttypen, Pigmentierungsgrad 
  5. Pathophysiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde (Erkennen von Zuständen, die einer kosmetischen Anwendung an der Haut entgegenstehen) 
  6. Pigmentanomalien 
  7. Hygiene
  8. Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung 
  9. Kenntnisse über die Wirkung von nichtionisierender Strahlung 
  10. Aufklärung von Personen


Fachkunde-Modul Optische Strahlung

Lerninhalte Mindestanzahl LE 120
  1. Physikalische Grundlagen optischer Strahlung 
  2. Wirkung optischer Strahlung im Gewebe 
  3. Grundlagen der apparativen Kosmetik mit optischer Strahlung
  4. Grundlagen Anlagentechnik 
  5. Risiken und Nebenwirkungen, Kontraindikationen 
  6. Spezielle Anwendung: Dauerhafte Haarentfernung 
  7. Spezielle Anwendung: „Hautverjüngung“
  8. Rechtliche Grundlagen
  9. Anforderungen an den Betrieb nach NiSV 
  10. Schutzbestimmungen und Maßnahmen (Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) 
  11. Dokumentation nach NiSV 
  12. Kund*innenberatung und Aufklärung
  13. Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht 


Fachkunde-Modul Ultraschall

Lerninhalte Mindestanzahl LE 40
  1. Physikalische Grundlagen von Ultraschall
  2. Wirkung von Ultraschall in biologischem Gewebe
  3. Grundlagen der Technik von Ultraschallanlagen, sowie von Kombinations-Anlagen
  4. Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen
  5. Anwendungsplanung und Durchführung
  6. Praktische Durchführung von Behandlungen und selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht
  7. Rechtliche Grundlagen 
  8. Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
  9. Schutzbestimmungen und Maßnahmen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 
  10. Dokumentation nach NiSV 
  11. Kund*innenberatung und Aufklärung


Fachkunde-Modul Elektromagnetische Felder (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik

Lerninhalte Mindestanzahl LE 40

  1. Physikalische Grundlagen hochfrequenter elektromagnetischer Felder 
  2. Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Gewebe
  3. Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus) 
  4. Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten, auch Kombinations-Anlagen 
  5. Risiken und Nebenwirkungen, Kontraindikationen 
  6. Anwendung: Behandlung der Köperoberfläche 
  7. Rechtliche Grundlagen 
  8. Anforderungen an den Betrieb nach NiSV 
  9. Schutzbestimmungen und Maßnahmen – Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 
  10. Dokumentation nach NiSV 
  11. Kund*innenberatung und Aufklärung 
  12. Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht


Quelle: Bundesrat/ Verordnung der Bundesregierung/Drucksache 423/18/ 05.09.18
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr / Keine Rechtsberatung!