Bezeichnungen Berufsbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" betonen Gleichwertigkeit


Dr. Volker Born

Dr. Volker Born | © ZDH

Dr. Volker Born, Leiter der Abteilung Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, über die Einführung der Berufsbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional.
Mit der ab 1. Januar 2020 gültigen Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurden neue Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung festgelegt. Fortbildungsabschlüsse auf der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens, darunter auch Meisterabschlüsse, erhalten zukünftig nach Anpassung der zugrundeliegenden Fortbildungsverordnungen, die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“. Für Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens wie beispielsweise Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte gilt künftig die neue Abschlussbezeichnung „Master Professional“. Dr. Volker Born, Leiter der Abteilung Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat mit dem Deutschen Handwerksblatt (DHB) darüber gesprochen, was diese Änderung für Berufsqualifizierung im Handwerk bedeutet.

DHB: Herr Dr. Born, mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz werden die Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Was hat es damit auf sich?
Born: In der beruflichen Fortbildung gibt es mehrere hundert verschiedene Abschlüsse mit sehr heterogenen Bezeichnungen. Das wird oftmals als intransparent und unübersichtlich wahrgenommen. Dazu kommt, dass viele Fortbildungsabschlüsse den akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen hinsichtlich des erworbenen Kompetenzniveaus in nichts nachstehen. Das ist aber aufgrund der Vielfalt der Abschlussbezeichnungen in der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln. Die neuen Titel bringen diese Gleichwertigkeit jetzt sprachlich zum Ausdruck und machen die im Handwerk vorhandenen Karrierestufen besser sichtbar. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität der beruflichen Bildung insgesamt.

DHB: Werden mit diesen Bezeichnungen die „altehrwürdigen“ Gesellen- und Meistertitel abgeschafft?
Born: Ganz im Gegenteil. Für die Meisterabschlüsse regelt die Handwerksordnung, dass derjenige, der die Meisterprüfung bestanden hat, damit auch den Bachelor Professional erlangt. Handwerksmeister behalten also ihren Titel bei. Sie haben jetzt noch die Wahl, ob sie zusätzlich zu ihrem Meistertitel zum Beispiel den Titel Bachelor Professional im Elektrotechniker-Handwerk führen möchten. Wir sind überzeugt, dass die neuen Bezeichnungen langfristig die berufliche Bildung stärken. Bei den Gesellenabschlüssen ändert sich übrigens nichts, da die neuen Titel nur für Fortbildungsabschlüsse gelten.

DHB: Für wen im Handwerk sind die neuen Bezeichnungen wichtig?
Born: Wir sehen vor allem zwei Zielgruppen: Für Jugendliche, die vor der Berufswahl stehen, geben die neuen und aus unserer Sicht attraktiven Titel eine klare Orientierung über Karrieremöglichkeiten nach der Ausbildung. Wichtig sind die neuen Titel aber auch für Handwerker, die im Ausland arbeiten oder sich in einem internationalen Umfeld bewegen. Über die Titel Bachelor- und Master Professional können Personalverantwortliche auch ohne vertiefte Kenntnisse des deutschen Berufsbildungssystems die Kompetenzen der Fortbildungsabsolventen viel besser einschätzen. Zudem können die Abschlussbezeichnungen bei europaweiten Ausschreibungen von Relevanz sein.

DHB: Aus den Reihen der Hochschulrektorenkonferenz kam im Vorfeld der Einführung der neuen Berufsbezeichnungen Gegenwind. Was hat die Professorenschaft so aufgebracht?
Born: Die Hochschulseite befürchtet vor allem die Verwechslungsgefahr mit ihren akademischen Bachelor- und Mastergraden. Diese Sorge teilen wir nicht, da über den Zusatz „Professional“ eine klare Abgrenzung zu den Abschlüssen der Hochschule vorgenommen wird.

DHB: Wie wichtig ist die Einführung der neuen Berufsbezeichnungen für die Akzeptanz der Meisterausbildung?
Born: Mit dem Bachelor Professional ändert sich die hochwertige Meisterqualifizierung nicht. Sie bleibt auch weiterhin umfassend und anspruchsvoll. Das ist innerhalb des Handwerks bekannt. Wir stellen nur fest, dass außerhalb des Handwerks und gerade bei öffentlichen Ausschreibungen oder auch bei Handwerksmeistern, die sich im öffentlichen Dienst für Führungspositionen bewerben, nach wie vor Personen mit akademischem Abschluss bevorzugt werden. Hier sollten die Abschlussbezeichnungen ein klares Signal geben, dass das mit dem akademischen Bachelor gleiche Kompetenzniveau auch gleiche Zugänge für Handwerksmeister bedeuten muss.