Änderungen bei der Carte BTP – nun für 5 Jahre gültig


Deutsche Handwerksbetriebe, die im Baubereich in Frankreich tätig sind oder sein wollen, benötigen dafür u.a. einen Bauausweis, die sog. Carte BTP. Bislang musste sie immer für jeden Einsatz neu beantragt werden. Bauausweise, die nach dem 1. April 2024 bestellt werden, haben nun eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und gelten somit in dieser Zeit für mehrere Einsätze bzw. Entsendungen. Für einen erneuten Einsatz ist der Bauausweis des Mitarbeitenden zu reaktivieren. Selbst bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der fünf Jahre muss keine neue Carte BTP beantragt werden. Die Informationen auf der Karte müssen jedoch vom neuen Arbeitgeber vor der Entsendung aktualisiert werden. Das Portal zur Beantragung der Carte BTP wurde in diesem Zuge überarbeitet.

Fragen zu den Änderungen beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809-145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de